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Skonto-Urteil stellt Apotheken vor neue Herausforderungen

Skonto Urteil

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Drazen // Adobe Stock
Ein Skonto wird als Preisnachlass für eine vorzeitige Zahlung in vielen Bereichen gern genutzt. Dieser Preisnachlass hat für beide Parteien Vorteile. Der Rechnungssteller profitiert von einer zügigen Rechnungsbegleichung und der Rechnungsempfänger erhält dafür einen Rabatt. Diesen rechnen viele Unternehmen bereits in ihre Kalkulation ein. So handhabten es auch lange Zeit Apotheken, die gegenüber dem Großhandel bei der Bestellung von verschreibungspflichtigen Medikamenten Skonti einplanen konnten. Mit einem neuen Skonto-Urteil hat sich das Verfahren jedoch geändert. Es bedarf neuer Lösungen, um dennoch in den Genuss des Preisnachlasses zu kommen.

Welche Folgen hat das Skonto-Urteil für Apotheken?

Mit einem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofes, kurz BGH, wurde für Apotheken ein wichtiger Nachlass gestrichen. Das Urteil kam im Zuge eines Rechtsstreits zwischen dem Parallel- und Reimporteur Haemato Pharm und der Wettbewerbszentrale zustande.

Mit diesem Urteil von Anfang Februar 2024 wurde durch das Gericht festgestellt, dass ein Skonto bei verschreibungspflichtigen, sogenannten Rx-Medikamenten nicht zulässig ist. Das ist dann der Fall, wenn durch die Gewährung von Skonti ein Nachlass von mehr als 3,15 Prozent, maximal jedoch 37,80 EUR pro Rx-Medikament, gewährt werden würde. Als Begründung führte der Bundesgerichtshof die Pflichten für den Großhandel an, die sich aus der Arzneimittelpreisverordnung § 2 Absatz 1 Satz 1 ergeben. Mit dieser Verordnung wird festgelegt, dass es eine Verpflichtung zu einem Mindestpreis gibt. Dieser Mindestpreis setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

• Summe des Abgabepreises
• Festzuschlag
• Umsatzsteuer

Mit der Gewährung von Skonti wurde der Mindestpreis laut dem Bundesgerichtshof in der Vergangenheit unterschritten. Mit dieser Praxis ist laut dem Urteil der berechnete Preis abzüglich Skonto unzulässig und der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch wäre gegeben. Der Bundesgerichtshof sieht keinen großen Spielraum für die Gewährung von Skonti. Dieser Preisnachlass wird jedoch von Apotheken in die Einkaufskonditionen eingeplant. Das Urteil begrenzt damit die Möglichkeiten des Großhandels, Apotheken Skonti zu gewähren, die über dieses Maß hinausgehen. Für Apotheken ist das Urteil mit einem erheblichen finanziellen Nachteil verbunden. Ihnen entgeht künftig ein Einkaufsvorteil – ein Verlust von mehreren Tausend Euro pro Jahr wäre die Folge. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover sieht durch das Urteil für Apotheken rund 22.000 Euro Verlust in jedem Jahr als realistische Größe an. Dieser Wert soll sich auf Apotheken mit durchschnittlicher Umsatzgröße beziehen.

Kreative Lösungen zur Nutzung von Skonti

Apotheken entgeht mit dem Urteil ein erheblicher Vorteil. Um weiterhin von den Vorteilen profitieren zu können, bedarf es neuer Wege. An dieser Stelle ist ein hohes Maß an strategischem Denken und Erfindungsreichtum gefragt, um dennoch das volle Potenzial von Skonti ausschöpfen zu können. Ein Ansatz wäre es, selbst einen Großhandel nach Paragraf 52a des Arzneimittelgesetzes zu gründen. Denn zwischen Großhändlern ist es üblich, sich wechselseitig Skonti zu gewähren. Preisnachlässe sind auf dieser Ebene frei verhandelbar. Apotheker können mit einer zusätzlichen Erlaubnis zum Großhandel weiterhin einen Preisnachlass für sich nutzen. Darüber hinaus könnten sich für Apotheker mit der Gründung eines Großhandels weitere Chancen ergeben. Richtig genutzt könnten sie Marktvorteile nutzen und neue B2B-Geschäftsfelder für sich eröffnen.

Für den Inhaber einer Apotheke bietet ein eigener Großhandel zudem die Möglichkeit, sich ein zweites Standbein aufzubauen und sich finanziell besser abzusichern. Die Situation kann somit auch gewinnbringend genutzt werden, um das volle Potenzial von Skonti/Preisnachlässen im Großhandel auszuschöpfen.

Dazu bedarf es jedoch Fachwissens und eines zuverlässig funktionierenden Qualitätsmanagementsystems, kurz QMS. Die QAdvance Consulting GmbH hat sich auf diesen Bereich spezialisiert und bietet Apotheken sowie Großhändlern Unterstützung als erfahrener Partner an. Mit ihrem Beratungsangebot stellen sie sicher, dass gesetzliche Vorgaben sowie höchste Qualitätsansprüche eingehalten werden.

Erfahrene Berater unterstützen Apotheker auf ihrem Weg zum Großhändler

Die QAdvance Consulting GmbH hat ihren Sitz in Aachen und ist Experte für Qualitätsmanagement in der Pharmaindustrie. Damit bietet das Unternehmen für Apotheken sowie den Großhandel in diesem Bereich professionelle Beratung und Unterstützung im Qualitätsmanagement an. Dank der Spezialisierung verfügen die Berater über das erforderliche Know-how, Apotheker auf ihrem Weg zum Großhändler zu begleiten. Als Sparringspartner stehen sie ihnen im Zuge des gesamten Prozesses bei Fragen zur Seite.

Das umfasst auch die Entwicklung eines maßgeschneiderten Qualitätsmanagements. Zugleich übernehmen die Experten bei Bedarf erforderliche Verantwortlichkeiten, beispielsweise die Leitung des Qualitätsmanagements, oder sie treten als verantwortliche Person gemäß § 52a des Arzneimittelgesetzes auf. Damit sorgen sie dafür, dass gesetzliche Vorgaben im Großhandel mit Arzneimitteln eingehalten werden. Das umfasst auch die Bereitstellung von Projektmanagern und qualifizierten Qualitätsmanagement-Mitarbeitern. Mit einem auf die Pharmaindustrie aufgebauten elektronischen Dokumentenmanagementsystem versetzt die QAdvance Consulting GmbH Unternehmen in die Lage, auf eine eigene IT-Infrastruktur zu verzichten und das Programm webbasiert zu nutzen. Sie tragen dafür Sorge, dass die jeweiligen Aufsichtsbehörden dem Großhändler zufrieden und vertrauensvoll ein GDP-Zertifikat ausstellen, sodass er sich auf seine Haupttätigkeit des Handels konzentrieren kann.
Gewinne trotz Skonto-Urteil Das Skonto-Urteil ist für Apotheken zunächst mit Verlusten verbunden. Jedoch gibt es Möglichkeiten, andere Wege zu gehen und von finanziellen Vorteilen zu profitieren. Auf diesem Weg unterstützt die QAdvance Consulting GmbH Apotheker. Hinter dem Unternehmen steht ein erfahrenes Team aus Experten, welches fokussiert arbeitet und sämtliche Schritte nach Kundenwünschen gestaltet und offen kommuniziert. Das inhabergeführte Unternehmen steht für lösungsorientierte und flexible Ansätze, um Apotheker langfristig für die Zukunft zu rüsten.
Impressum
QAdvance Consulting GmbH
Herr Oliver Fuß Gewerbepark Brand 21 52078 Aachen Deutschland
T: 0049-241-92780220
@: infoqadvance.de
www.qadvance.de
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