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Neues Einbürgerungsgesetz und der zusätzliche Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit

Neue Einbürgerungsgesetze Spanien

  • 12.12.2024
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Mit dem neuen deutschen Einbürgerungsgesetz soll der Weg zur Mehrstaatigkeit offenstehen. Aber ist das wirklich so einfach? | Bild: NEPTUNUS INTERNATIONAL
Die spanische Staatsbürgerschaft hat für deutsche Staatsbürger, die in Spanien leben möchten, gleich mehrere Vorteile. Sie sichert das permanente Recht zu, das mit dem Erhalt der spanischen ID-Karte einhergeht, in Spanien und auf Mallorca leben und arbeiten zu können. Dazu kommt, dass spanische Staatsbürger deutlich mehr Freiheiten in der EU genießen, wie sich an lokalen, nationalen und EU-Wahlen zu beteiligen. Wie aber wird man als Deutscher spanischer Staatsbürger und ist das wirklich so einfach?
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Was hat es mit dem neuen Einbürgerungsgesetz auf sich?

Spanische Staatsbürgerschaft erwerben - jetzt leichter?
Neues Einbürgerungsgesetz - was es damit auf sich hat
„Mit dem neuen deutschen Einbürgerungsgesetz, das am 27.06.2024 in Kraft trat, wurde eine neue Grundlage für die grundsätzlich erleichterte Einbürgerung geschaffen“, weiß NEPTUNUS INTERNATIONAL, Immobilienexperte auf Mallorca. Auch die generelle Zulässigkeit der Mehrstaatigkeit ist zumindest für Ausländer, die eine deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, ohne vorherige Aufgabe der eigenen Staatsangehörigkeit möglich.

Schon seit dem 28. August 2007 verlieren auch deutsche Staatsbürger nicht automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie auf Antrag eine Staatsbürgerschaft in einem anderen EU-Land oder der Schweiz erwerben wollen. Dafür war bisher eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung nötig. „Diese fällt nun mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz weg. Ganz gleich, um welche Staatsangehörigkeit es in der EU geht“, klären die Immobilienprofis auf, die in rechtlichen Fragen eng mit Dr. Dominic Porta zusammenarbeiten, der die Kanzlei Porta & Associates auf der Baleareninsel führt.

Nun ist mit dem neuen deutschen Gesetz zwar der Weg zur Mehrstaatigkeit offen, allerdings müssen dabei auch jene Richtlinien bedacht werden, die im Land gelten, in dem die neue Staatsbürgerschaft gelten soll. In dem Fall ist es so, dass zwischen Deutschland und Spanien kein Abkommen über eine doppelte Staatsbürgerschaft besteht. „Das bedeutet, Personen, die in Spanien eingebürgert werden wollen, müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben“, resümiert NEPTUNUS INTERNATIONAL die Problematik.

Gelten Ausnahmen für die Einbürgerung in Spanien oder nicht?

„Es gibt tatsächlich in der EU einige Ausnahmen, wenn es um eine doppelte Staatsbürgerschaft geht. Das ist jedoch zwischen Spanien und Deutschland nicht der Fall“, erläutert der Spezialist für Immobilien auf der Insel. Einzig Personen, die durch Geburt sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit erhalten haben, besitzen beide Staatsbürgerschaften automatisch, auch wenn sie noch keine Pässe haben. Sie müssen sich später nicht für eine der Staatsangehörigkeiten entscheiden.

Schlussendlich muss also trotz des neuen Einbürgerungsgesetzes und dem erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft in anderen EU-Ländern in Spanien die eigene Staatsangehörigkeit beim Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Gestellt werden muss die Verzichtserklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt.
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Über Porta & Associates

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Mit der Expertise von Partnern von NEPTUNUS INTERNATIONAL die spanische Staatsbürgerschaft erwerben
Dr. Dominic Porta gilt als anerkannter Experte im internationalen Wirtschaftsrecht mit spezialisierter Fachkenntnis im spanischen Immobilienrecht. Mit seiner Kanzlei auf Mallorca berät er unter anderem die Kunden von Neptunus International Real Estate bei sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilien.

Mehr Informationen unter: https://www.anwaltmallorca.eu/

Über NEPTUNUS INTERNATIONAL Real Estate

Hinter NEPTUNUS INTERNATIONAL stehen Immobilienexpert:innen, die sich auf Luxusanwesen auf Mallorca spezialisiert haben. Dabei setzt das internationale Team vor allem auf persönliche Nähe, jahrelange Erfahrung und umfassendes Know-how zu relevanten Qualitätsmerkmalen, Ausstattungsstandards und der nationalen Rechtslage.

Mehr Informationen unter: www.neptunus-international.com
Impressum
Neptunus Inmuebles S.L.

Inh. Martin Gerl

Avenida Jaime III. 28

07012 Palma de Mallorca

E-Mail: info@neptunus-international.com


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