Neues Einbürgerungsgesetz und der zusätzliche Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit
Neue Einbürgerungsgesetze Spanien
- 12.12.2024

Was hat es mit dem neuen Einbürgerungsgesetz auf sich?

Schon seit dem 28. August 2007 verlieren auch deutsche Staatsbürger nicht automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie auf Antrag eine Staatsbürgerschaft in einem anderen EU-Land oder der Schweiz erwerben wollen. Dafür war bisher eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung nötig. „Diese fällt nun mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz weg. Ganz gleich, um welche Staatsangehörigkeit es in der EU geht“, klären die Immobilienprofis auf, die in rechtlichen Fragen eng mit Dr. Dominic Porta zusammenarbeiten, der die Kanzlei Porta & Associates auf der Baleareninsel führt.
Nun ist mit dem neuen deutschen Gesetz zwar der Weg zur Mehrstaatigkeit offen, allerdings müssen dabei auch jene Richtlinien bedacht werden, die im Land gelten, in dem die neue Staatsbürgerschaft gelten soll. In dem Fall ist es so, dass zwischen Deutschland und Spanien kein Abkommen über eine doppelte Staatsbürgerschaft besteht. „Das bedeutet, Personen, die in Spanien eingebürgert werden wollen, müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben“, resümiert NEPTUNUS INTERNATIONAL die Problematik.
Gelten Ausnahmen für die Einbürgerung in Spanien oder nicht?
„Es gibt tatsächlich in der EU einige Ausnahmen, wenn es um eine doppelte Staatsbürgerschaft geht. Das ist jedoch zwischen Spanien und Deutschland nicht der Fall“, erläutert der Spezialist für Immobilien auf der Insel. Einzig Personen, die durch Geburt sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit erhalten haben, besitzen beide Staatsbürgerschaften automatisch, auch wenn sie noch keine Pässe haben. Sie müssen sich später nicht für eine der Staatsangehörigkeiten entscheiden.Schlussendlich muss also trotz des neuen Einbürgerungsgesetzes und dem erleichterten Zugang zur Staatsbürgerschaft in anderen EU-Ländern in Spanien die eigene Staatsangehörigkeit beim Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Gestellt werden muss die Verzichtserklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt.
Über Porta & Associates

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