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Investitionsbooster macht Elektro-Dienstwagen attraktiver denn je

Investionsbooster Elektro-Dienstwagen

  • 26.08.2025
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E-Firmenwagen wie der Lotus Emeya (links) und der Lotus Eletre (rechts) werden durch gesetzliche Neuerungen attraktiver für Unternehmen und Mitarbeitende. © Lotus
Ein neues Steuerpaket bringt spürbare Verbesserungen: Elektro-Dienstwagen können künftig rascher abgeschrieben werden, während für höherpreisige Modelle erweiterte Steuervorteile locken.
Wer als Unternehmen auf Elektromobilität setzt, kann ab sofort erhebliche finanzielle Vorteile nutzen. Ab Sommer 2025 haben Firmen die Möglichkeit, bis zu 75 Prozent der Kosten für Elektrofahrzeuge bereits im ersten Jahr abzuschreiben. Diese Maßnahme steigert die Attraktivität von emissionsfreien Dienstwagen aus finanzieller Sicht und verbessert gleichzeitig die Liquiditätssituation der Unternehmen.

Steuerliche Anreize für E-Dienstwagen deutlich ausgebaut

Der Gesetzgeber schafft bessere Anreize für den Umstieg auf die Elektromobilität. Das "Investitionsbooster"-Programm, das im Juni beschlossen wurde und seit dem 19. Juli gilt, führt zu wesentlichen Verbesserungen. Unternehmen erhalten die Möglichkeit, ihre Investitionskosten in E-Fahrzeuge erheblich schneller steuermindernd anzusetzen. Diese neue Regelung greift für alle Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.

Was bringt die Gesetzesänderung konkret für Unternehmen?

Neben der beschleunigten Abschreibung im ersten Jahr profitieren sowohl Unternehmen als auch deren Beschäftigte durch eine Ausweitung des Dienstwagenprivilegs für Elektroautos. Bereits seit Beginn 2019 wird der geldwerte Vorteil für privat genutzte Elektro-Dienstwagen mit nur einem Viertel Prozent des Bruttolistenpreises besteuert – bei herkömmlichen Verbrennern ist es nach wie vor ein volles Prozent.

Diese Regelung gilt für sämtliche Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31.12.2030 erworben oder geleast werden – und ab Juli 2025 wird das noch vorteilhafter: Die Obergrenze für die verminderte Versteuerung erhöht sich von derzeit 70.000 Euro auf zukünftig 100.000 Euro pro Fahrzeug. Dadurch werden auch Premium-Elektromodelle von der steuerlichen Vergünstigung erfasst.

Die finanziellen Vorteile gehen über Abschreibung und Dienstwagenbesteuerung hinaus. Elektrofahrzeuge, deren Erstzulassung bis Ende 2025 erfolgt, bleiben weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit – und das mindestens bis 2030. Diese Befreiung bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bis zum Fristablauf erhalten.

Dauerhafte Einsparungen durch E-Mobilität

Bei einem E-Dienstwagen wie dem Lotus Eletre 600 oder dem Lotus Emeya 600, jeweils in der Business Edition, und ausgehend von der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) von 95.990 Euro können Firmen im ersten Jahr sofort rund 72.000 Euro (75 Prozent) abschreiben – bei nicht-elektrischen Dienstwagen liegt die jährliche Abschreibung bei den üblichen 16,6 Prozent, also lediglich bei 13.280 Euro über fünf Jahre.

Mitarbeitende, die ein solches Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen, versteuern monatlich nur 0,25 Prozent des Kaufpreises als geldwerten Vorteil – das wären bei einem Anschaffungspreis von 95.990 Euro (UVP) lediglich rund 240 Euro statt den bei Verbrennern üblichen 800 Euro.

Sprich: Bei vergleichbaren konventionellen Dienstfahrzeugen wäre der steuerliche Abschreibungsbetrag für Unternehmen deutlich niedriger und der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die Beschäftigten mehr als dreimal so hoch.

Wer mehr über aktuelle E-Modelle, deren Preise* und günstige Leasingangebote erfahren möchte, kann sich auf der Lotus-Webseite über die aktuellen Modelle Eletre und Emeya informieren oder direkt Kontakt mit einem autorisierten Lotus-Vertragshändler aufnehmen.

E-Mobilität wird strategisch gefördert

Mit dem Maßnahmenpaket setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal zur Förderung von E-Mobilität. Nach dem Ende der direkten Kaufzuschüsse für Elektrofahrzeuge Ende 2023 bilden die steuerlichen Anreize einen zentralen Baustein der staatlichen Förderstrategie. Unternehmer und Selbstständige sollten ihre Investitionsplanung für Firmenwagen jetzt neu bewerten. Die geänderten Regelungen bieten dauerhafte steuerliche Vergünstigungen und senken die Gesamtbetriebskosten über die Nutzungsdauer erheblich.

Die Kombination aus günstigen Leasingangeboten und den neuen steuerlichen Vergünstigungen macht den Wechsel zur Elektromobilität für Unternehmen und deren Mitarbeitende wirtschaftlich attraktiver denn je.

*Die vorgenannten Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen des Herstellers. Die tatsächlichen Verkaufspreise werden ausschließlich von den autorisierten Lotus-Vertragshändlern festgelegt und können abweichen.

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