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Sachbezug "Gold": Wenn der Arbeitgeber mit glänzenden Vorteilen lockt

Gold vom Arbeitgeber

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Sachbezüge spielen eine wichtige Rolle im Arbeitsverhältnis und bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern zusätzliche Leistungen und Anreize zu bieten. Im Gegensatz zur Barvergütung erhalten Arbeitnehmer Sachbezüge in Form von Naturalleistungen oder bestimmten Gütern, die ihren Arbeitsvertrag ergänzen. Diese Sachbezüge können verschiedene Formen annehmen, darunter auch die Möglichkeit, Gold vom Arbeitgeber als Sachbezug zu erhalten.

Was sind Sachzuwendungen oder Sachbezüge?

Sachbezüge sind Leistungen, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Arbeitsentgelt erhält, ohne dass ein unmittelbarer betrieblicher Nutzen vorliegt. Dazu gehören steuerfreie Sachbezüge (wie zum Beispiel Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine oder Gold), steuerbegünstigte Barzuschüsse oder die private Nutzung digitaler Geräte. Im Rahmen der monatlichen 50-Euro-Freigrenze sind Sachbezüge sowohl für das Unternehmen als auch für den Arbeitnehmer abgabenfrei. Dies gilt auch für anlassbezogene Sachzuwendungen bis zu 60 Euro je Anlass. Übersteigen die Zuwendungen diese Beträge, trägt der Arbeitgeber die Abgaben. Er kann zwischen der individuellen Versteuerung und der Pauschalversteuerung wählen, sofern die individuelle Versteuerung nicht bereits erfolgt ist. Die gesetzliche Grundlage für Sachbezüge findet sich in § 8 und § 37b. Einkommensteuergesetz (EstG).

Vorteile von Sachzuwendungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sachbezüge bieten sowohl für das Unternehmen als auch für den Mitarbeiter eine Reihe von Vorteilen. Sie schaffen eine Win-win-Situation und dienen als effektives Instrument zur Motivation und Wertschätzung. Einige der Vorteile sind:

  • Motivation und Wertschätzung: Regelmäßige Sachzuwendungen im Rahmen der Freigrenze können als Motivationsinstrument dienen und den Mitarbeitern das Gefühl geben, wertgeschätzt zu werden. Auch gelegentliche Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder der Geburt eines Kindes tragen zur Mitarbeiterzufriedenheit bei.

  • Steuerliche Vorteile für den Mitarbeiter: Sachzuwendungen als steuerfreier Sachbezug ermöglichen es Mitarbeitern, von geringeren oder keinen Abgaben zu profitieren. Anstatt einer hohen Gehaltserhöhung, die stark besteuert wird, können Sachzuwendungen in Form von Gutscheinen oder anderen Sachwerten den Arbeitnehmern einen größeren finanziellen Vorteil bieten.

  • Betriebsausgabenabzug für das Unternehmen: Sachbezüge, einschließlich der damit verbundenen Abgabenlast, sind für das Unternehmen als Betriebsausgabe absetzbar. Dies reduziert die steuerliche Belastung des Unternehmens und kann zu einer Kostenersparnis führen.


  • Tipp: Neben den klassischen Sachbezügen wie Tankgutscheinen und anderen Gutscheinen ist Gold eine attraktive Wahl als Sachbezug.

    Gold vom Arbeitnehmer als Sachbezug: wie Arbeitnehmer profitieren

    Der Sachbezug von Gold bietet Arbeitnehmern eine Vielzahl von Vorteilen, wie zum Beispiel:

    Wertstabilität und Inflationsschutz
    Gold ist bekannt für seine Wertbeständigkeit und seine Fähigkeit, sich unabhängig von wirtschaftlichen Schwankungen zu entwickeln. Arbeitnehmer können durch den Sachbezug von Gold ihr Vermögen vor der Auswirkung der Inflation schützen und langfristige Stabilität gewährleisten.

    Diversifizierung des Vermögens
    Durch den Erhalt von Gold als Sachbezug haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihr Vermögen zu diversifizieren. Neben traditionellen Anlageformen wie Aktien und Anleihen können sie eine physische Wertanlage in Form von Gold besitzen. Dies trägt dazu bei, das Gesamtrisiko im Portfolio zu reduzieren und eine breitere Streuung der Anlagen zu erreichen.

    Zusätzliche finanzielle Vorteile
    Gold als Sachbezug bietet Arbeitnehmern auch finanzielle Vorteile. Sie können von der potenziellen Wertentwicklung des Goldes profitieren und bei Bedarf das Gold veräußern. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, ihr Vermögen zu erhöhen oder finanzielle Ziele zu erreichen.

    Alles in allem bieten die genannten Vorteile von Gold als Sachbezug für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktive Perspektiven. Firmen, die Gold als Sachbezug einführen wollen, sind bei der Frankfurter Metallkasse bestens aufgehoben.

    Über die Frankfurter Metallkasse

    Die Frankfurter Metallkasse mit Sitz in Hanau bei Frankfurt ist ein renommiertes Unternehmen, das seinen Kunden hochwertige Dienstleistungen im Bereich des Edelmetallhandels anbietet. Zu den Hauptprodukten der Frankfurter Metallkasse gehört "NettoMetall", mit dem Kunden gängige Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium kaufen und sicher lagern können. Dabei profitieren die Kunden von attraktiven Großhandelspreisen ohne zusätzliche Aufschläge. Die Lagerung erfolgt in speziellen Zollfreilagern, wodurch alle Käufe mehrwertsteuerfrei sind. Um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten, werden die Edelmetallbestände und die Buchhaltung regelmäßig von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert.

    Das zweite Produkt der Frankfurter Metallkasse ist "GoldWert", das den Kunden den lohnsteuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug von Gold durch den Arbeitgeber ermöglicht. Dieser Sachbezug bietet den Kunden finanzielle Vorteile und ermöglicht es ihnen, von den positiven Eigenschaften des Goldes als Wertanlage zu profitieren.

    Ein weiterer großer Vorteil für die Kunden besteht darin, dass ihre eingelagerten Edelmetallbestände vor Insolvenzrisiken geschützt sind. Da die Edelmetalle immer Eigentum der Kunden bleiben, können sie jederzeit die Auslieferung ihrer Edelmetalle verlangen.

    Der Vertrieb der Produkte der Frankfurter Metallkasse erfolgt über ausgewählte Kooperationspartner sowie über einen benutzerfreundlichen Onlineshop, der den Kunden eine bequeme und zuverlässige Bestellmöglichkeit bietet. Das Unternehmen zeichnet sich durch langjährige Erfahrung, fachliche Kompetenz und hohe Qualitätsstandards aus.
    Gold als Sachleistung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil.
    Impressum
    Frankfurter Metallkasse GmbH
    Herr Michael Löwenstein Kurt-Blaum-Platz 1 63450 Hanau Deutschland USt-IdNr.: DE 313 515 257 Steuernummer: 022 191 59700 HRB 97773 Amtsgericht Hanau
    T: 0049-6181-4405230
    @: loewensteinmetallkasse.de