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Damit der Reisepanne nicht die Nervenkrise folgt: wie man bei Flugverspätung Entschädigung durchsetzt

Flugverspätung Entschädigung

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Bei Flugverspätung Entschädigung erhalten © Passengers friend
Stundenlanges Warten am Flughafen, verpasste Termine, zusätzliche Kosten – Verzögerungen bringen mehr mit sich als nur Ärger. Was viele Reisende nicht wissen: Ab drei Stunden Flugverspätung besteht oft Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Wer sich mit dem Thema beschäftigt, entdeckt überraschende Möglichkeiten – und handfeste Rechte.

Ärger am Gate – die versteckten Folgen langer Flugverspätungen

Wer am Flughafen stundenlang wartet, statt im Flieger zu sitzen, verliert mehr als nur Zeit. Verspätungen belasten Reisende psychisch, organisatorisch und oft auch finanziell. Geschäftsreisende verpassen Termine, Urlaubsreisende verlieren wertvolle Tage oder müssen mit improvisierten Übergangslösungen Vorlieb nehmen. Hinzu kommt: Viele Airlines reagieren nicht oder nur ausweichend auf Beschwerden. Kundendienste sind schlecht erreichbar, Anfragen verlaufen im Sand und wer seine Rechte durchsetzen will, scheitert häufig an intransparenter Zuständigkeit.

Dabei entsteht durch eine Verspätung oft ein ganzer Rattenschwanz an Folgekosten. Mahlzeiten am Flughafen, spontane Hotelübernachtungen oder Zugtickets summieren sich schnell. Inmitten dieser Belastungen wissen viele Passagiere nicht, dass ihnen nach EU-Recht bei einer Verspätung ab drei Stunden eine pauschale Entschädigung zusteht – abhängig von der Flugdistanz bis zu 600 Euro pro Person. Diese Ausgleichszahlung gilt unabhängig vom tatsächlichen Ticketpreis und für alle Reisenden. Dennoch bleibt der Anspruch oft ungenutzt. Mangelnde Information, bürokratische Hürden und das Verhalten der Fluggesellschaften sorgen dafür, dass Betroffene resignieren, statt sich ihr Recht zu sichern.

"No Win – No Fee" – wenn Profis übernehmen

Flugverspätung: Entschädigung
Ansprüche umfassend umsetzen Passengers friend
In dieser Situation treten spezialisierte Dienstleister auf den Plan. Sie helfen Reisenden, ihre Ansprüche durchzusetzen – auch dann, wenn Airlines sich taub stellen. Diese Anbieter übernehmen den gesamten Ablauf: Sie prüfen die Anspruchsberechtigung, übernehmen die Kommunikation mit der Airline, sammeln Belege und wenn nötig bringen sie den Fall sogar vor Gericht. Für die Nutzer bedeutet das eine erhebliche Entlastung: kein Schriftverkehr, keine juristische Unsicherheit und kein Risiko. Denn idealerweise arbeiten diese Dienstleister ohne Vorkosten und erhalten erst dann eine Erfolgsbeteiligung, wenn die Entschädigung tatsächlich durchgesetzt wird. Wer sich an solche Anbieter wendet, erhält kompetente Unterstützung und erhöht die Chance, seine Rechte gegenüber großen Konzernen tatsächlich geltend zu machen.


Einer dieser Anbieter ist die Passengers friend GmbH aus Lüdinghausen. Das Unternehmen hat sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert – konsequent, effizient, transparent. Im Unterschied zu vielen Wettbewerbern erhebt Passengers friend keinerlei versteckte Gebühren oder Mehrwertsteuerzuschläge, auch nicht bei gerichtlicher Auseinandersetzung. Herausragend ist zudem der Umgang mit Folgekosten. Passengers friend übernimmt – unabhängig vom Erfolg einer Entschädigungsklage – nachweislich entstandene Ausgaben wie Unterkunft, Verpflegung oder Transfers. Diese Leistungen stehen Reisenden laut Gesetz zu, werden von den Fluggesellschaften jedoch häufig nicht freiwillig übernommen.

Kunden von Passengers friend müssen nichts vorauszahlen und tragen kein Risiko. Die gesamte Abwicklung erfolgt nach dem Prinzip "No Win, No Fee". Innerhalb von rund drei Minuten können Betroffene auf der Website prüfen, ob ein Entschädigungsanspruch besteht. Wer den Fall einreicht, muss sich um nichts weiter kümmern.

Für noch mehr Komfort bietet das Unternehmen mit "Passengers friend Gold" ein Premiumprodukt an: Gegen eine einmalige Pauschale erhält der Kunde im Entschädigungsfall die volle gesetzliche Summe – ohne jeden Abzug. Das Modell eignet sich besonders für Vielreisende und alle, die im Störungsfall auf maximale Sicherheit setzen.

Passengers friend setzt Maßstäbe, wenn es um Entschädigung bei Flugverspätung geht

Flugverspätung: Entschädigung
Entspannt reisen Passengers friend
Über die reine Durchsetzung von Ansprüchen bietet Passengers friend eine Reihe zusätzlicher Services für moderne Reisende. Ein hauseigenes Magazin liefert regelmäßig Beiträge zu Themen wie Flugrecht, Reisesicherheit und Verbraucherfragen. Die Redaktion gibt praktische Tipps und beleuchtet Hintergründe, etwa zu Ausnahmeregelungen sowie neuen EU-Beschlüssen und veröffentlichte Erfahrungsberichte von Betroffenen. Damit wird Passengers friend zur Informationsquelle – nicht nur im Schadensfall, sondern auch für die gut vorbereitete Reiseplanung.

Dass das Unternehmen Vertrauen genießt, zeigt die öffentliche Resonanz. Beiträge über Passengers friend erschienen bereits im WDR, bei RTL West, in "touristik aktuell" und den Westfälischen Nachrichten. Sie porträtieren einen seriösen Anbieter, der sich mit Ausdauer und juristischer Qualifikation für Verbraucher einsetzt.

Auch innerhalb der Branche hat sich Passengers friend etabliert. Mehr als 3.000 Reisebüros in Deutschland kooperieren mit dem Unternehmen. Diese Partner bieten den Entschädigungsservice direkt an – oft sogar rückwirkend für bereits vergangene Flüge. Zusätzlich besteht eine enge Zusammenarbeit mit Holiday Extras, einem führenden Anbieter von Reisezusatzleistungen.

Gegründet wurde die Passengers friend GmbH im Jahr 2016 von Peter Finke und Johannes Gricenko. Ihren Anfang nahm die Firmengeschichte am Flughafen Palma de Mallorca, wo die Gründer betroffene Passagiere direkt ansprachen. Aus der Initiative wurde schnell ein digitaler Service, der heute mit 25 Mitarbeitern deutschlandweit Marktführer im Bereich Fluggastrechte ist. Im Zentrum der Unternehmensphilosophie stehen Fairness, persönliche Betreuung und ein klarer Anspruch: Kein Reisender soll auf sein Recht verzichten, nur weil eine Airline blockiert.
Wer bei Flugverspätung auf Entschädigung besteht, findet in Passengers friend nicht nur schnelle Hilfe, sondern auch einen erfahrenen Partner.
Impressum
Passengers friend GmbH
Herr Peter Finke Mühlenstraße 24 59348 Lüdinghausen Deutschland USt-IdNr.: DE815624438 HRB 16195 Oberlandesgericht Hamm
T: 00492591-2539898
@: infopassengersfriend.com
passengersfriend.com