Reform des Dublin-Systems Warum Europa ein strikteres Asylrecht braucht

Jeder Flüchtling muss dort Asyl beantragen, wo er die EU betritt. Die EU-Kommission will diesen Grundsatz wiederbeleben. Aber lässt sich das gescheiterte Dublin-System überhaupt reformieren? Und wenn ja – wie?

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„Die Anerkennungsquoten in Deutschland sind zu hoch – auch für Syrer. Nur wer individuell bedroht wird, sollte Asyl bekommen und nicht pauschal jeder Kriegsflüchtling

Die Bundesregierung hätte die Zahl der Flüchtlinge im vergangenen Jahr ganz einfach reduzieren können. Deutschland hätte jeden Flüchtling mit Blick auf die sogenannte Dublin-Verordnung zurückweisen können. Die besagt, dass ein Flüchtling dort ein Asylverfahren durchlaufen muss, wo er den Boden der EU betritt. Wer also über Griechenland zu Fuß nach Deutschland kam, hatte keinen rechtlichen Anspruch, hier einen Asylantrag zu stellen, sondern nur in Griechenland.

Soweit die Theorie. Das Problem ist, dass Griechenland, Italien und andere Staaten mit EU-Außengrenzen bislang weder die Kapazitäten noch den Willen hatten, faire Asylverfahren für mehr als eine Million Menschen pro Jahr oder mehr durchzuführen. Und weil vor allem Athen überfordert war, ließ das Land die Flüchtlinge in Richtung Deutschland passieren. Hätte sich Berlin auf Dublin berufen und Flüchtlinge abgewiesen, wäre es zu einem Rückstau der Asylsuchenden in Europa gekommen, möglicherweise gar zu humanitären Krisen.

Für den Asylrechtsexperten Kay Hailbronner von der Universität Konstanz ist das bisherige Dublin-System „gescheitert und muss dringend reformiert werden“. Das System der Rückführungen hatte in Deutschland auch vor der Flüchtlingskrise schon nicht funktioniert. Bei circa 25.000 bereits bewilligten Überstellungen wurden im Jahre 2014 nur etwa 4700 Personen in zuständige EU-Mitgliedstaaten zurückgebracht, die meisten davon nach Polen.

Die Europäische Kommission will die Dublin-Verordnung nun überarbeiten und wieder in Kraft setzen, schließlich sei die Zeit des Durchwinkens vorbei, wie die europäischen Regierungschefs mantra-artig wiederholen. Das bedeutet konkret: Wer in Griechenland oder Italien ankommt, soll dort bleiben und ein Asylverfahren durchlaufen. Mit der geschlossenen Balkanroute ist eine Weiterreise für die meisten Flüchtlinge derzeit ohnehin nicht möglich.

Wie aber umgehen mit möglicherweise hunderttausenden Menschen, die Italien oder Griechenland erreichen und Asyl in Europa beantragen wollen? Was kann die Europäische Union tun, um einen Kollaps der Asylbehörden in Griechenland zu verhindern? Wie sieht eine faire Lastenverteilung in Zeiten von Völkerwanderungen aus?

Jurist Hailbronner empfiehlt den EU-Staaten, mehr Entscheidungen direkt an den EU-Außengrenzen zu treffen. „Jeder Flüchtling muss in von der EU finanzierten und überwachten Aufnahmezentren registriert werden, wo er die EU betritt“, sagt der Jurist. Danach soll es eine beschleunigte Überprüfung geben, um zu ermitteln, wer eine Bleibeperspektive hat oder rasch in einen sicheren Herkunfts- oder Drittstaat abgeschoben werden kann. So macht es Griechenland seit Kurzem auch mit syrischen Flüchtlingen im Zuge des Türkei-Deals. Athen hat die Türkei zum sicheren Drittstaat erklärt, wodurch Syrer dorthin legal zurückgebracht werden können.

Dennoch gibt es Menschen, beispielsweise syrische Kurden, die in der Türkei nicht sicher wären und daher nicht abgeschoben werden dürfen. Zudem gibt es über Italien und andere Routen weitere Zugänge zur EU. Vollständig abschotten, kann sich der Kontinent also nicht. Diejenigen, die es weiterhin nach Europa schaffen und eine Schutzberechtigung nach EU-Recht haben, müssten nach Ansicht Hailbronners fortan fair auf alle Mitgliedsstaaten verteilt werden – anders als im bisherigen Dubliner System. Nur so kann sichergestellt werden, dass Griechenland, Italien und andere Staaten mit Außengrenze nicht (wieder) überfordert werden.

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